AGB

1.         Aufgabe

 

WCE  Tennis, Inh. Florian Loschky, Im Witzgarten 5, 66399 Mandelbachtal und Daniel Müller, Hanfberg 1a, 66399 Mandelbachtal (nachfolgend „Tennisschule“ genannt), fördert die sportliche und tennisspezifische Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die tennisspezifische Ausbildung erfolgt in Anlehnung an den Strukturplan und das Lehrplanwerk des Deutschen Tennisbundes (DTB).

 

2.         Allgemeines

 

2.1          Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen WCE Tennis und der/dem Teilnehmer/in bzw. ihrer/ihrem/seiner/seinem gesetzlichen Vertreter/in, nachfolgend Schüler/in genannt.

 

2.2          Die Rechtsbeziehung zwischen der Tennisschule und dem/der Schüler/in ist privatrechtlicher Natur und in einem Unterrichtsvertrag/Onlinebuchung geregelt. Der Unterrichtsvertrag kann durch Onlinebuchung geschlossen werden. Mit Buchung entsteht ein Dienstvertrag (Abo) mit der Tennisschule. 

 

2.3          WCE Tennis ist berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden die Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer des Kunden informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

 

2.4          Einbeziehung der AGB: Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt werden.

 

3.         Angebot

 

3.1          Einzeltraining

Dauer: 60 – 120 min

Termine: Abo oder nach Vereinbarung

 

3.2          Gruppentraining

Dauer: 60 – 120 min

Termine: Abo oder nach Vereinbarung

 

3.3          Match Training

Dauer: 60 – 120 min

Termine: Nach Vereinbarung

 

3.4          Ballschule

Dauer: 30 – 60 min

Termine: Abo

 

3.5          Ballmaschinentraining

Dauer: 60 – 120 min

Termine: Abo oder nach Vereinbarung

 

3.6          Doppel Taktik Workshop

Dauer: 3 h

Termine: Nach Vereinbarung

 

3.7          Tennis Fitness-Training

Dauer: 60 min

Termine: Abo oder nach Vereinbarung

 

3.8          Technik-Intensivkurse

Dauer: 120 min

Termine: Nach Vereinbarung

 

3.9          Tennis-Ferien-Camps

Dauer: 3 – 5 Tage

Termine: Nach Vereinbarung

 

3.10      Tennisreisen

3 – 5 Tage

Termine: Nach Vereinbarung

 

3.11      Wingfield Videoanalyse

 

3.12      Besaitungsservice

 

3.13      Schlägerberatung und Schlägertest

 

3.b Preise

 

3b.1       Trainingsstunde Gruppe: 25€ / Gruppe für 60 Minuten Training inklusive Platzaufbereitung durch die Schüler. Honorar wird geteilt durch die angemeldeten Teilnehmer. Außerhalb der Ferienzeit wird das Honorar auch bei Ausfall eines Schülers ebenfalls durch die zu Saisonbeginn angemeldeten Teilnehmer geteilt. In der Ferienzeit gelten gesonderte Bedingungen.

 

3b.2       Trainingsstunde Einzel: 25€ für 60 Minuten Training inklusive Platzaufbereitung durch den Schüler.

               

3b.3       Ballgewöhnung / Ballschule: Jeder Teilnehmer bezahlt, unabhängig von der Gruppengröße 3€ / 60 min Training. Bei verkürzter Trainingszeit wird das Honorar anteilmäßig reduziert.

 

3b.4       Fällt das Training durch Verschulden des Trainers aus, fallen für den / die Schüler keine Kosten an.

 

3b.4       Besaitungsservice: 15€ für das Besaiten des Schlägers, zuzüglich individueller Materialkosten, je nach verwendeter Saite.

 

4.         Unterrichtsjahr und Ferienregelung

 

4.1          Das Schuljahr der Tennisschule ist in Sommer- und Wintersaison gegliedert. Wetterbedingt kann sich eine Saison verkürzen oder verlängern. Die Saisonzeiträume und die Bespielbarkeit der Plätze werden von jeweiligen Verein bzw. Hallenbetreiber festgelegt.

 

Sommersaison:                    ca. 01.05. – 30.09.

Wintersaison:                      ca. 01.10. – 30.04.

 

Für die Tennisschule gilt die Allgemeine Ferienordnung für die öffentlichen Schulen des Saarlandes mit Ausnahme der Regelung über die beweglichen Ferientage. An der Tennisschule gibt es keine beweglichen Ferientage.

 

4.2     Für Schüler findet in den Schulferien und an den Feiertagen das Training nur nach Vereinbarung statt.

 

5.         Trainingsorganisation

 

5.1          Anmeldungen müssen schriftlich oder durch Onlinebuchung erfolgen. Die Tennisschule stellt entsprechende Anmeldeformulare bzw. Buchungsformulare (online) zur Verfügung. Die Aufnahme des Schülers steht in freiem Ermessen der Tennisschule und richtet sich nach der Zahl der freien Unterrichtsplätze im jeweiligen Unterrichtskurs. Sind die gewünschten bzw. beginnenden Kurse/Termine zur neuen Saison belegt bzw. voll, wird eine Warteliste angelegt.

 

5.2          Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 4 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklassen o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.

 

5.3          Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern.

 

5.4          Die Tennisschule behält sich vor, Trainingsgruppen ausgewählten Trainern zuzuteilen. Schüler/innen haben keinen Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft der Tennisschule.

 

5.5          Einzelstunden müssen 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden, ansonsten werden die vollen Kursgebühren fällig. Gebuchte Saison- und Gruppenkurse können nicht abgesagt werden. Dies gilt auch, wenn ein Kursteilnehmer komplett oder teilweise für die Saison ausfällt.

 

5.6          Sollte ein Spieler sein Gruppentraining nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde an andere Personen (Ersatzspieler), allerdings nur nach Absprache mit der Tennisschule. Diese Möglichkeit gilt auch für den Einzelunterricht. Stellt der/die Spieler/in im Gruppentraining keinen Ersatz, so ist die Stunde für ihn/sie kostenpflichtig.

 

6.         Trainingsdurchführung

 

6.1          Eine Trainingseinheit beträgt 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege.

 

6.2          Die Wahl des Trainers ist der Tennisschule vorbehalten.

 

6.3          Trainingsstunden dürfen nur mit einwandfreien Tennisschuhen und Tennisbekleidung angetreten werden. Insbesondere im Wintertraining sind nur Tennisschuhe für den jeweiligen Hallenbelag zu verwenden.

 

6.4          Mögliche Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen sind dem Trainer vor Antritt der Trainingsstunde mitzuteilen.

 

6.5          Außer den Trainingsteilnehmern dürfen keine weiteren Personen den Trainingsplatz betreten bzw. sich dort aufhalten.

 

6.6          Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.

 

7.         Trainingsausschluss

 

Die Tennisschule behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers wiederholt keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt für alle Altersgruppen.

 

Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

 

8.         Aufsicht bei Kindern und Jugendlichen

 

Die Aufsichtspflicht der Tennisschule bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Tennisschule kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Erziehungsberechtigten müssen dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Die Kinder sind zu informieren, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen.

 

9.         Sporttauglichkeit

 

Der Schüler versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten (insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten) und, dass er über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training sofort unterrichtet. Nötigenfalls hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er für die sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung einholt. Grundsätzlich versichert der Teilnehmer sportgesund zu sein. Bei Trainingsteilnahme eines Minderjährigen versichern die Erziehungsberechtigten die oben genannten Voraussetzungen.

 

10.     Ausgefallene Stunden, Krankmeldungen und Erstattungen

 

10.1      Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden (z.B. durch Krankheit, Kitafest, Schulveranstaltung etc.) ist die Tennisschule nicht nachleistungspflichtig. Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

 

10.2      Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Tennisschule zu vertreten hat (z.B. Krankheit, Lehrerfortbildung etc.), während der laufenden Sommer- oder Wintersaison mehr als dreimal aus, kann das gezahlte Entgelt auf Antrag für die vierte und evtl. weitere ausgefallene Unterrichtseinheiten erstattet werden. Hallen- und Platzgebühren sind nicht erstattungsfähig. Geringfügigere Unterrichtsausfälle sind bei der Kalkulation der Entgelte bereits berücksichtigt.

 

10.3      Die Tennisschule haftet nicht bei höherer Gewalt (z.B. Hitze, Unwetter, Erdbeben, Epidemien, Pandemien etc.) und ist somit bei Unmöglichkeit zur Erbringung ihrer Dienstleistungen nicht nachleistungspflichtig. Die Tennisschule versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten ausgefallene Termine nachzuholen. Fällt der Unterricht aufgrund höherer Gewalt (z.B. Hitzewelle >40°C) während der laufenden Sommer- oder Wintersaison mehr als dreimal aus, kann das gezahlte Entgelt auf Antrag für die vierte und evtl. weitere ausgefallene Unterrichtseinheiten erstattet werden. Der Antrag auf anteilmäßige Erstattung von Honorarleistungen (Hallen- und Platzgebühren sind nicht erstattungsfähig) ist am Ende der jeweiligen laufenden Saison schriftlich einzureichen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen. Fällt aufgrund höherer Gewalt das Tennistraining für einen längeren Zeitraum aus, ruht der Vertrag für den Ausfallzeitraum. Soweit möglich, verlängert sich der Unterrichtsvertrag um den Zeitraum des Unterrichtsausfalls.

 

10.4      Die Tennisschule ist bemüht die unter 8.2 und/oder 8.3 evtl. ausgefallenen Unterrichtseinheiten nachzuholen, erstattet bei Unmöglichkeit aber erst nach der insgesamt dritten unter 8.2 und/oder 8.3 ausgefallenen Trainingseinheit anteilig gezahlte Honorarentgelte für Sommer- oder Wintersaison zurück. Die Schüler sollten daher in ihrem Interesse vorgeschlagene Nachholtermine der Tennisschule wahrnehmen.

 

11.     Mängelrügen und Gewährleistung

 

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind WCE Tennis spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

 

12.     Haftung

 

Die Haftung von WCE Tennis für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer der Tennisschule übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach-und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und /oder Sachen.

 

13.     Entgeltordnung / Zahlungsmodalitäten

 

13.1      Gültigkeit haben die aktuellen Preislisten. Alle Preise verstehen sich inklusive Trainerhonorar, Bälle, Hilfsmittel, Organisation und Abwicklung der Tennisschule und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mitgliedschaft für einen Verein ist nicht im Preis enthalten. Eine Platzmiete für Gastspieler auf den Vereinsanlagen ist nur enthalten, wenn sie in der Rechnung explizit ausgewiesen ist.

 

13.2      Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Einheit fällig.
Bei Trainingsabos (Sommer- bzw. Wintertraining) werden die Trainingskosten am Anfang des Blocks durch Rechnungstellung abgerechnet. Die Abrechnung des Wintertrainings erfolgt in zwei Teilabrechnungen. Oktober bis Dezember und Januar bis April der jeweiligen Wintersaison.

 

13.3      Feriencamps müssen im Vorfeld durch Rechnungstellung bezahlt werden. Bei Absage von weniger als sieben Tagen vor Beginn des Camps treten ohne adäquaten Ersatzteilnehmer 100 EUR Stornogebühren in Kraft.

 

13.4      Tennisreisen müssen im Vorfeld durch Rechnungsstellung gezahlt werden. Bei Absage von weniger als sieben Tage vor Beginn der Reise treten 200 EUR Stornogebühren in Kraft.

 

13.5      Im Verzugsfall - Rechnungsausgleich erfolgt nicht binnen 10 Tagen - ist die Forderung der Tennisschule mit Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Bei Zahlungsverzug des Schülers ist die Tennisschule berechtigt, die Unterrichtsleistung bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung(en) zu verweigern. Im Gruppentraining gilt bei gemeinschaftlicher Anmeldung zum Training bei Zahlungsausfall eines Gruppenteilnehmers eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber der Tennisschule (Honorar) und des jeweiligen Vereins bzw. Hallenbesitzers (Platzmiete für Halle und/oder Freiplatz).

 

13.6      Rechnungen können in elektronischer Form gestellt werden (z.B. PDF-Datei).

 

14.     Datenschutz und Recht am eigenen Bild

 

14.1      Für das reibungslose Funktionieren des Unterrichtsbetriebes ist es unerlässlich, dass sich die bei der Tennisschulverwaltung in der EDV gespeicherten Daten des Schülers stets auf dem neuesten Stand befinden. Aus diesem Grund hat der Schüler bzw. haben dessen Erziehungsberechtigte der Tennisschulverwaltung Änderungen der Anschrift, der Telefonnummer, der Bankverbindung, etc. jeweils umgehend anzuzeigen.

 

14.2      Die persönlichen Daten werden bei der Tennisschule elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Schülerdaten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Tennisplatzbuchungen an den Verein. Nach Beendigung des Unterrichts ist die Tennisschule befugt, die Schülerdaten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

 

14.3      Die Schüler willigen ein, dass Fotos und Videos von ihrer Person bei sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen und zur Präsentation von Mannschaften angefertigt und veröffentlicht werden dürfen. Die Schüler sind sich bewusst, dass die Fotos und Videos mit ihrer Person bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per Mail) gegenüber der Tennisschule erfolgen. Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im Internet kann durch die Tennisschule nicht sichergestellt werden, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten. Die Tennisschule kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z.B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung.

Bei Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist neben der Einwilligung des Minderjährigen auch die Einwilligung des/der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Ich/Wir habe/haben die Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung der Personenbilder und Videoaufzeichnungen zur Kenntnis genommen und bin/sind mit der Veröffentlichung einverstanden. Ebenso sind wir mit der Verarbeitung der durch uns angegebenen personenbezogenen Daten einverstanden.

 

15.     Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.