AGB
1.
Aufgabe
WCE
Tennis,
Inh. Florian Loschky, Im Witzgarten 5, 66399 Mandelbachtal und Daniel Müller,
Hanfberg 1a, 66399 Mandelbachtal (nachfolgend „Tennisschule“ genannt), fördert
die sportliche und tennisspezifische Bildung und Erziehung von Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen. Die tennisspezifische Ausbildung erfolgt in
Anlehnung an den Strukturplan und das Lehrplanwerk des Deutschen Tennisbundes
(DTB).
2.
Allgemeines
2.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die
vertraglichen Beziehungen zwischen WCE Tennis und der/dem Teilnehmer/in bzw.
ihrer/ihrem/seiner/seinem gesetzlichen Vertreter/in, nachfolgend Schüler/in
genannt.
2.2
Die Rechtsbeziehung zwischen der Tennisschule und dem/der Schüler/in ist
privatrechtlicher Natur und in einem Unterrichtsvertrag/Onlinebuchung geregelt.
Der Unterrichtsvertrag kann durch Onlinebuchung geschlossen werden. Mit Buchung
entsteht ein Dienstvertrag (Abo) mit der Tennisschule.
2.3
WCE Tennis ist berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu
ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender
Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische
Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden die Kunden unter
Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte
E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer des Kunden informiert. Die Änderung wird
Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in
Schrift- oder Textform widerspricht.
2.4
Einbeziehung der AGB: Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im
Zusammenhang mit der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden,
Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule
schriftlich bestätigt werden.
3.
Angebot
3.1
Einzeltraining
Dauer: 60 – 120 min
Termine: Abo oder nach Vereinbarung
3.2
Gruppentraining
Dauer: 60 – 120 min
Termine: Abo oder nach Vereinbarung
3.3
Match Training
Dauer: 60 – 120 min
Termine: Nach Vereinbarung
3.4
Ballschule
Dauer: 30 – 60 min
Termine: Abo
3.5
Ballmaschinentraining
Dauer: 60 – 120 min
Termine: Abo oder nach Vereinbarung
3.6
Doppel Taktik Workshop
Dauer: 3 h
Termine: Nach Vereinbarung
3.7
Tennis Fitness-Training
Dauer: 60 min
Termine: Abo oder nach Vereinbarung
3.8
Technik-Intensivkurse
Dauer: 120 min
Termine: Nach Vereinbarung
3.9
Tennis-Ferien-Camps
Dauer: 3 – 5 Tage
Termine: Nach Vereinbarung
3.10
Tennisreisen
3 – 5 Tage
Termine: Nach Vereinbarung
3.11
Wingfield Videoanalyse
3.12
Besaitungsservice
3.13
Schlägerberatung und
Schlägertest
3.b Preise
3b.1
Trainingsstunde Gruppe: 25€ / Gruppe für 60
Minuten Training inklusive Platzaufbereitung durch die Schüler. Honorar wird
geteilt durch die angemeldeten Teilnehmer. Außerhalb der Ferienzeit wird das
Honorar auch bei Ausfall eines Schülers ebenfalls durch die zu Saisonbeginn
angemeldeten Teilnehmer geteilt. In der Ferienzeit gelten gesonderte
Bedingungen.
3b.2
Trainingsstunde Einzel: 25€ für 60 Minuten
Training inklusive Platzaufbereitung durch den Schüler.
3b.3
Ballgewöhnung / Ballschule: Jeder Teilnehmer
bezahlt, unabhängig von der Gruppengröße 3€ / 60 min Training. Bei verkürzter
Trainingszeit wird das Honorar anteilmäßig reduziert.
3b.4
Fällt das Training durch Verschulden des
Trainers aus, fallen für den / die Schüler keine Kosten an.
3b.4
Besaitungsservice: 15€ für das Besaiten des
Schlägers, zuzüglich individueller Materialkosten, je nach verwendeter Saite.
4.
Unterrichtsjahr und Ferienregelung
4.1
Das Schuljahr der
Tennisschule ist in Sommer- und Wintersaison gegliedert. Wetterbedingt kann sich
eine Saison verkürzen oder verlängern. Die Saisonzeiträume und die
Bespielbarkeit der Plätze werden von jeweiligen Verein bzw. Hallenbetreiber
festgelegt.
Sommersaison:
ca. 01.05. – 30.09.
Wintersaison:
ca. 01.10. – 30.04.
Für die Tennisschule gilt die Allgemeine Ferienordnung für die öffentlichen
Schulen des Saarlandes mit Ausnahme der Regelung über die beweglichen
Ferientage. An der Tennisschule gibt es keine beweglichen Ferientage.
4.2
Für Schüler findet in
den Schulferien und an den Feiertagen das Training nur nach Vereinbarung statt.
5.
Trainingsorganisation
5.1
Anmeldungen müssen schriftlich oder durch Onlinebuchung erfolgen. Die
Tennisschule stellt entsprechende Anmeldeformulare bzw. Buchungsformulare
(online) zur Verfügung. Die Aufnahme des Schülers steht in freiem Ermessen der
Tennisschule und richtet sich nach der Zahl der freien Unterrichtsplätze im
jeweiligen Unterrichtskurs. Sind die gewünschten bzw. beginnenden Kurse/Termine
zur neuen Saison belegt bzw. voll, wird eine Warteliste angelegt.
5.2
Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 4
Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer
Umstände, z.B. Schulklassen o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.
5.3
Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere
Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern.
5.4
Die Tennisschule behält sich vor, Trainingsgruppen ausgewählten Trainern
zuzuteilen. Schüler/innen haben keinen Anspruch auf Unterricht durch eine
bestimmte Lehrkraft der Tennisschule.
5.5
Einzelstunden müssen 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden, ansonsten
werden die vollen Kursgebühren fällig. Gebuchte Saison- und Gruppenkurse können
nicht abgesagt werden. Dies gilt auch, wenn ein Kursteilnehmer komplett oder
teilweise für die Saison ausfällt.
5.6
Sollte ein Spieler sein Gruppentraining nicht wahrnehmen können, so besteht die
Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde an andere Personen
(Ersatzspieler), allerdings nur nach Absprache mit der Tennisschule. Diese
Möglichkeit gilt auch für den Einzelunterricht. Stellt der/die Spieler/in im
Gruppentraining keinen Ersatz, so ist die Stunde für ihn/sie kostenpflichtig.
6.
Trainingsdurchführung
6.1
Eine Trainingseinheit beträgt 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit
erfolgt auch die erforderliche Platzpflege.
6.2
Die Wahl des Trainers ist der Tennisschule vorbehalten.
6.3
Trainingsstunden dürfen nur mit einwandfreien Tennisschuhen und Tennisbekleidung
angetreten werden. Insbesondere im Wintertraining sind nur Tennisschuhe für den
jeweiligen Hallenbelag zu verwenden.
6.4
Mögliche Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen sind dem Trainer vor
Antritt der Trainingsstunde mitzuteilen.
6.5
Außer den Trainingsteilnehmern dürfen keine weiteren Personen den Trainingsplatz
betreten bzw. sich dort aufhalten.
6.6
Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.
7.
Trainingsausschluss
Die Tennisschule behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer
Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers
wiederholt keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt für alle
Altersgruppen.
Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im
Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die
Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen)
Trainingsentgelts.
8.
Aufsicht bei Kindern und Jugendlichen
Die Aufsichtspflicht der Tennisschule bei minderjährigen Kindern beschränkt sich
auf die Dauer des Trainings. Die Tennisschule kann vor Beginn und nach dem Ende
des Trainings keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die
Erziehungsberechtigten müssen dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu
bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Die
Kinder sind zu informieren, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen
dürfen.
9.
Sporttauglichkeit
Der Schüler versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training
ausschließen könnten (insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von
Medikamenten) und, dass er über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen
(wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training sofort
unterrichtet. Nötigenfalls hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er für die
sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung einholt. Grundsätzlich
versichert der Teilnehmer sportgesund zu sein. Bei Trainingsteilnahme eines
Minderjährigen versichern die Erziehungsberechtigten die oben genannten
Voraussetzungen.
10.
Ausgefallene Stunden, Krankmeldungen und Erstattungen
10.1
Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden (z.B. durch
Krankheit, Kitafest, Schulveranstaltung etc.) ist die Tennisschule nicht
nachleistungspflichtig. Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
10.2
Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Tennisschule zu vertreten hat (z.B.
Krankheit, Lehrerfortbildung etc.), während der laufenden Sommer- oder
Wintersaison mehr als dreimal aus, kann das gezahlte Entgelt auf Antrag für die
vierte und evtl. weitere ausgefallene Unterrichtseinheiten erstattet werden.
Hallen- und Platzgebühren sind nicht erstattungsfähig. Geringfügigere
Unterrichtsausfälle sind bei der Kalkulation der Entgelte bereits
berücksichtigt.
10.3
Die Tennisschule haftet nicht bei höherer Gewalt (z.B. Hitze, Unwetter,
Erdbeben, Epidemien, Pandemien etc.) und ist somit bei Unmöglichkeit zur
Erbringung ihrer Dienstleistungen nicht nachleistungspflichtig. Die Tennisschule
versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten ausgefallene Termine nachzuholen. Fällt
der Unterricht aufgrund höherer Gewalt (z.B. Hitzewelle >40°C) während der
laufenden Sommer- oder Wintersaison mehr als dreimal aus, kann das gezahlte
Entgelt auf Antrag für die vierte und evtl. weitere ausgefallene
Unterrichtseinheiten erstattet werden. Der Antrag auf anteilmäßige Erstattung
von Honorarleistungen (Hallen- und Platzgebühren sind nicht erstattungsfähig)
ist am Ende der jeweiligen laufenden Saison schriftlich einzureichen. Nach
Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind
dann ausgeschlossen. Fällt aufgrund höherer Gewalt das Tennistraining für einen
längeren Zeitraum aus, ruht der Vertrag für den Ausfallzeitraum. Soweit möglich,
verlängert sich der Unterrichtsvertrag um den Zeitraum des Unterrichtsausfalls.
10.4
Die Tennisschule ist bemüht die unter 8.2 und/oder 8.3 evtl. ausgefallenen
Unterrichtseinheiten nachzuholen, erstattet bei Unmöglichkeit aber erst nach der
insgesamt dritten unter 8.2 und/oder 8.3 ausgefallenen Trainingseinheit anteilig
gezahlte Honorarentgelte für Sommer- oder Wintersaison zurück. Die Schüler
sollten daher in ihrem Interesse vorgeschlagene Nachholtermine der Tennisschule
wahrnehmen.
11.
Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind WCE Tennis
spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich
mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden
an Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als
genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
12.
Haftung
Die Haftung von WCE Tennis für Schäden im Zusammenhang mit dem Training
beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am
Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer der Tennisschule
übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach-und Körperschäden, es sei
denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor. Die Tennisschule übernimmt
keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen
Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden
an Personen und /oder Sachen.
13.
Entgeltordnung / Zahlungsmodalitäten
13.1
Gültigkeit haben die aktuellen Preislisten. Alle Preise verstehen sich inklusive
Trainerhonorar, Bälle, Hilfsmittel, Organisation und Abwicklung der Tennisschule
und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mitgliedschaft für einen
Verein ist nicht im Preis enthalten. Eine Platzmiete für Gastspieler auf den
Vereinsanlagen ist nur enthalten, wenn sie in der Rechnung explizit ausgewiesen
ist.
13.2
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Einheit
fällig.
Bei Trainingsabos (Sommer- bzw. Wintertraining) werden die Trainingskosten am
Anfang des Blocks durch Rechnungstellung abgerechnet. Die Abrechnung des
Wintertrainings erfolgt in zwei Teilabrechnungen. Oktober bis Dezember und
Januar bis April der jeweiligen Wintersaison.
13.3
Feriencamps müssen im Vorfeld durch Rechnungstellung bezahlt werden. Bei Absage
von weniger als sieben Tagen vor Beginn des Camps treten ohne adäquaten
Ersatzteilnehmer 100 EUR Stornogebühren in Kraft.
13.4
Tennisreisen müssen im Vorfeld durch Rechnungsstellung gezahlt werden. Bei
Absage von weniger als sieben Tage vor Beginn der Reise treten 200 EUR
Stornogebühren in Kraft.
13.5
Im Verzugsfall - Rechnungsausgleich erfolgt nicht binnen 10 Tagen - ist die
Forderung der Tennisschule mit Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen
Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Bei Zahlungsverzug des Schülers ist die
Tennisschule berechtigt, die Unterrichtsleistung bis zum vollständigen Ausgleich
der Forderung(en) zu verweigern. Im Gruppentraining gilt bei gemeinschaftlicher
Anmeldung zum Training bei Zahlungsausfall eines Gruppenteilnehmers eine
gesamtschuldnerische Haftung gegenüber der Tennisschule (Honorar) und des
jeweiligen Vereins bzw. Hallenbesitzers (Platzmiete für Halle und/oder
Freiplatz).
13.6
Rechnungen können in elektronischer Form gestellt werden (z.B. PDF-Datei).
14.
Datenschutz und Recht am eigenen Bild
14.1
Für das reibungslose Funktionieren des Unterrichtsbetriebes ist es unerlässlich,
dass sich die bei der Tennisschulverwaltung in der EDV gespeicherten Daten des
Schülers stets auf dem neuesten Stand befinden. Aus diesem Grund hat der Schüler
bzw. haben dessen Erziehungsberechtigte der Tennisschulverwaltung Änderungen der
Anschrift, der Telefonnummer, der Bankverbindung, etc. jeweils umgehend
anzuzeigen.
14.2
Die persönlichen Daten werden bei der Tennisschule elektronisch gespeichert.
Eine Weitergabe der Schülerdaten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der
Tennisplatzbuchungen an den Verein. Nach Beendigung des Unterrichts ist die
Tennisschule befugt, die Schülerdaten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
14.3
Die Schüler willigen ein, dass Fotos und Videos von ihrer Person bei sportlichen
oder kulturellen Veranstaltungen und zur Präsentation von Mannschaften
angefertigt und veröffentlicht werden dürfen. Die Schüler sind sich bewusst,
dass die Fotos und Videos mit ihrer Person bei der Veröffentlichung im Internet
oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung
und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden.
Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt.
Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der
Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per Mail) gegenüber der
Tennisschule erfolgen. Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und
Videoaufzeichnungen im Internet kann durch die Tennisschule nicht sichergestellt
werden, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder
verändert haben könnten. Die Tennisschule kann nicht haftbar gemacht werden für
Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z.B. für das Herunterladen von Fotos
und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung.
Bei Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist neben der
Einwilligung des Minderjährigen auch die Einwilligung des/der gesetzlichen
Vertreter erforderlich. Ich/Wir habe/haben die Einwilligungserklärung zur
Veröffentlichung der Personenbilder und Videoaufzeichnungen zur Kenntnis
genommen und bin/sind mit der Veröffentlichung einverstanden. Ebenso sind wir
mit der Verarbeitung der durch uns angegebenen personenbezogenen Daten
einverstanden.
15.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein,
so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB
hiervon unberührt.